BFSG für Online-Shops: Welche Bereiche rechtlich barrierefrei sein müssen
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) macht Barrierefreiheit für Online-Shops zur rechtlichen Pflicht. Anders als oft angenommen, reicht es dabei nicht aus, sich nur auf den Checkout zu konzentrieren; die rechtlichen Anforderungen umfassen alle Schritte, die zum Vertragsabschluss führen – von der Produktsuche über den Warenkorb bis hin zu Login-Prozessen und Drittanbieter-Tools. Wer diese transaktionsnahen Bereiche bei der Prüfung priorisiert, sichert den Zugang zur Dienstleistung und minimiert gezielt seine Compliance-Risiken.
Welche Websites vom BFSG betroffen sind und was Unternehmen jetzt tun müssen
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist bereits in Kraft und betrifft weit mehr Unternehmen, als viele vermuten. Oft reicht schon ein Online-Shop, eine einfache Buchungsstrecke oder ein Kundenportal, damit für den gesamten Webauftritt strenge Vorgaben zur Barrierefreiheit gelten. Dieser praxisnahe Leitfaden hilft Ihnen, Ihr digitales Angebot rechtssicher einzuordnen. Erfahren Sie, wo genau die Grenze zwischen einer reinen Informationswebsite und einer BFSG-pflichtigen Dienstleistung verläuft, welche wenigen Ausnahmen wirklich greifen und welche konkreten Schritte Sie jetzt einleiten müssen, um teure Sanktionen und aufwendige Nachbesserungen zu vermeiden.