BFSG-Checkliste für Websites und Online-Shops
Ein modernes Design und etablierte Usability-Standards vermitteln Projektteams oft ein falsches Sicherheitsgefühl. Optische Qualität bedeutet jedoch nicht automatisch rechtliche Compliance nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Das Gesetz fordert die tatsächliche Nutzbarkeit des digitalen Angebots – und zwar bis tief in die kritischen Kauf- und Buchungsprozesse hinein. Diese Checkliste übersetzt die abstrakten gesetzlichen Pflichten in greifbare Prüffragen für den Projektalltag. Sie zeigt auf, wie Sie Formulare, Checkouts und externe Tools rechtzeitig auf versteckte Barrieren testen, bevor ein Relaunch ansteht oder die Marktüberwachung prüft.
BFSG, WCAG, EN 301 549 und BITV 2.0: Was ist der Unterschied?
Obwohl BFSG, WCAG, EN 301 549 und BITV 2.0 alle mit digitaler Barrierefreiheit zu tun haben, erfüllen sie völlig unterschiedliche Funktionen. Während das BFSG und die BITV 2.0 den rechtlichen Rahmen für den Markt und den öffentlichen Sektor vorgeben, liefern WCAG und EN 301 549 die konkreten technischen Standards für die Umsetzung. Wer diese rechtlichen und technischen Ebenen vermischt, verliert Zeit und riskiert Fehlplanungen. Eine effiziente Accessibility-Strategie erfordert deshalb immer zuerst die rechtliche Einordnung, bevor detailliert über technische Web-Kriterien diskutiert wird.
Welche Websites vom BFSG betroffen sind und was Unternehmen jetzt tun müssen
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist bereits in Kraft und betrifft weit mehr Unternehmen, als viele vermuten. Oft reicht schon ein Online-Shop, eine einfache Buchungsstrecke oder ein Kundenportal, damit für den gesamten Webauftritt strenge Vorgaben zur Barrierefreiheit gelten. Dieser praxisnahe Leitfaden hilft Ihnen, Ihr digitales Angebot rechtssicher einzuordnen. Erfahren Sie, wo genau die Grenze zwischen einer reinen Informationswebsite und einer BFSG-pflichtigen Dienstleistung verläuft, welche wenigen Ausnahmen wirklich greifen und welche konkreten Schritte Sie jetzt einleiten müssen, um teure Sanktionen und aufwendige Nachbesserungen zu vermeiden.