Ab dem 28. Juni 2025 gilt die Barrierefreiheit als gesetzliche Vorgabe – lassen Sie sich jetzt kostenlos beraten!

BFSG 2025 einfach erklärt

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz verpflichtet Unternehmen ab dem 28. Juni 2025, ihre digitalen Angebote barrierefrei zu gestalten.


AccessLabs unterstützt Sie dabei, Ihre Website schnell und rechtssicher umzusetzen.

BFSG im Überblick

BFSG 2025: Anforderungen verstehen und rechtssicher umsetzen

Was regelt das BFSG – und was bedeutet es für Ihr Unternehmen?

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) setzt die EU-Richtlinie 2019/882 (European Accessibility Act) in deutsches Recht um. Ziel ist es, digitale Produkte und Dienstleistungen so zu gestalten, dass sie auch für Menschen mit Behinderungen problemlos nutzbar sind – und damit digitale Teilhabe ermöglichen.

Unternehmen – ob öffentlich oder privat – sind verpflichtet, die Barrierefreiheit ihrer Websites, Apps und sonstigen digitalen Angebote sicherzustellen. Maßgeblich sind dabei internationale Standards wie die WCAG 2.2 auf Level AA sowie die europäische Norm EN 301 549.

Warum Barrierefreiheit jetzt ein geschäftlicher Vorteil ist

Das BFSG ist mehr als nur eine gesetzliche Pflicht. Es steht für einen breiten gesellschaftlichen Wandel hin zu mehr Inklusion, digitaler Verantwortung und Zugänglichkeit.

Wer frühzeitig handelt, profitiert mehrfach:

  • macht eigene Angebote für Millionen Menschen mit Einschränkungen zugänglich

  • verbessert die Nutzerfreundlichkeit für alle

  • zeigt klares Engagement für soziale Verantwortung

  • sichert die eigene digitale Infrastruktur zukunftsfest ab

Fazit: Barrierefreiheit bedeutet nicht nur Compliance – sondern echten Fortschritt.

Chancen statt Risiko

Die Umsetzung des BFSG schützt Sie vor rechtlichen Risiken, etwa Bußgeldern, Abmahnungen oder Ausschluss aus Vergabeverfahren.

Noch wichtiger: Sie schaffen digitale Angebote, die breiter genutzt, schneller verstanden und leichter bedient werden können – mit positiven Effekten auf Conversion, Kundenzufriedenheit und Markenwahrnehmung.

Wer jetzt handelt, positioniert sich als verantwortungsbewusstes und modernes Unternehmen.

BFSG-Umsetzung: Fristen, Pflichten, Empfehlungen

Der gesetzliche Stichtag war der 28. Juni 2025.

Seitdem müssen alle neuen Produkte und Dienstleistungen den Anforderungen entsprechen.
Für Angebote, die bereits vor diesem Datum auf dem Markt waren, gilt eine Übergangsfrist bis 2030.

Wichtig: Je früher Barrierefreiheit mitgedacht wird, desto günstiger, nachhaltiger und einfacher ist die Umsetzung.

Jetzt starten heißt:

  • rechtzeitig prüfen

  • vorausschauend anpassen

  • planbar umsetzen

Wer unter das BFSG fällt

Das Gesetz gilt für alle Unternehmen, die in der EU digitale Produkte oder Dienste entwickeln, bereitstellen oder vertreiben. Dazu zählen unter anderem:

  • Hersteller: verantwortlich für barrierefreie Produktgestaltung

  • Importeure: bringen relevante Produkte auf den EU-Markt

  • Vertreiber: machen Produkte verfügbar oder verkaufen sie

  • Dienstleister: betreiben B2C-Dienste wie Websites, Apps oder Plattformen

Gibt es Ausnahmen vom BFSG?

Kleinstunternehmen mit

  • weniger als 10 Mitarbeitenden und

  • unter 2 Millionen Euro Jahresumsatz oder Bilanzsumme

sind von den dienstleistungsbezogenen Pflichten ausgenommen.

Achtung: Auch Kleinstunternehmen können mittelbar betroffen sein, etwa durch Vorgaben von Plattformen oder öffentliche Ausschreibungen. Daher wird empfohlen, freiwillig auf bewährte Barrierefreiheitsstandards zu setzen.

Diese Branchen sind besonders betroffen

Das BFSG gilt für eine Vielzahl digitaler Bereiche – unter anderem:

  • Online-Shops und E-Commerce Plattformen

  • Banking- und Finanzdienste

  • Telekommunikationsanbieter

  • E-Reader und Lesesoftware

  • Buchungs- und Ticket-Apps

  • Streaming- und Mediaportale

  • Verbrauchersoftware und Betriebssysteme

  • Digitale Endgeräte (Smartphones, Tablets, Computer, TVs)

  • Kassensysteme und Zahlungsterminals

  • SB-Terminals (z. B. Fahrkartenautomaten, Geldautomaten)

WCAG 2.2: Was technisch zählt – und was jetzt zu tun ist

Die WCAG 2.2 (Level AA) ist das technische Rückgrat des BFSG. Wer bereits nach WCAG 2.1 gearbeitet hat, sollte die neuen Anforderungen prüfen und entsprechend nachschärfen.

Zu beachten sind insbesondere:

  • Wahrnehmbarkeit: Inhalte klar erfassbar – auch für Screenreader

  • Bedienbarkeit: vollständige Tastatursteuerung ohne Einschränkungen

  • Verständlichkeit: klare Sprache, nachvollziehbare Navigation

  • Robustheit: technische Kompatibilität, insbesondere mit Assistenzsystemen

Auch responsives Design ist entscheidend – gerade für mobile Geräte oder bei starker Vergrößerung.

Zuständige Stellen und Marktüberwachung im Überblick

Die Marktüberwachung erfolgt durch die zuständigen Behörden der Bundesländer.
Zentrale Koordination übernimmt die Marktüberwachungsstelle in Magdeburg. Diese entwickelt Strategien, prüft Angebote stichprobenartig und kann bei Verstößen Sanktionen verhängen.

Hinweis: Nutzerinnen und Nutzer können Barrieren melden – und bei Untätigkeit der Behörden auch rechtlich vorgehen.

Unterstützung und Begleitung

Mehrere Stellen helfen bei der Umsetzung:

  • Die Bundesfachstelle für Barrierefreiheit bietet praktische Orientierungshilfen und verweist auf gültige Normen.

  • Die Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention dokumentiert Fortschritte und Defizite.

  • Die BAuA koordiniert die Umsetzung auf Bundesebene.

  • Die Ausgestaltung des Gesetzes erfolgte im Einvernehmen mit mehreren Bundesministerien, darunter Arbeit, Finanzen, Wirtschaft, Gesundheit und Verkehr.

Wie AccessLabs Sie unterstützen kann

Wir begleiten Sie bei der Umsetzung des BFSG – rechtssicher, effizient und zielgerichtet:

  • Durchführung von Barrierefreiheitsaudits

  • Erstellung der gesetzlich geforderten Erklärung zur Barrierefreiheit

  • Technische Nachrüstung nach WCAG 2.2 und EN 301 549

  • Tools zur Kontrastanpassung, Tastaturnavigation, Textvergrößerung

  • Beratung zu UX, Designsystemen und assistiver Technik

  • Schulungen und Awareness-Formate für Ihre Teams

  • auf Wunsch: Einfache Sprache, mehrsprachige Zugänglichkeit mit KI-Unterstützung

Mit AccessLabs wird aus einer gesetzlichen Pflicht ein Qualitätsmerkmal für Ihre Marke.

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