BFSG 2025 einfach erklärt
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz verpflichtet Unternehmen ab dem 28. Juni 2025, ihre digitalen Angebote barrierefrei zu gestalten.
AccessLabs unterstützt Sie dabei, Ihre Website schnell und rechtssicher umzusetzen.
BFSG im Überblick
BFSG 2025: Anforderungen verstehen und rechtssicher umsetzen
Was regelt das BFSG – und was bedeutet es für Ihr Unternehmen?
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) setzt die EU-Richtlinie 2019/882 (European Accessibility Act) in deutsches Recht um. Ziel ist es, digitale Produkte und Dienstleistungen so zu gestalten, dass sie auch für Menschen mit Behinderungen problemlos nutzbar sind – und damit digitale Teilhabe ermöglichen.
Unternehmen – ob öffentlich oder privat – sind verpflichtet, die Barrierefreiheit ihrer Websites, Apps und sonstigen digitalen Angebote sicherzustellen. Maßgeblich sind dabei internationale Standards wie die WCAG 2.2 auf Level AA sowie die europäische Norm EN 301 549.
Warum Barrierefreiheit jetzt ein geschäftlicher Vorteil ist
Das BFSG ist mehr als nur eine gesetzliche Pflicht. Es steht für einen breiten gesellschaftlichen Wandel hin zu mehr Inklusion, digitaler Verantwortung und Zugänglichkeit.
Wer frühzeitig handelt, profitiert mehrfach:
macht eigene Angebote für Millionen Menschen mit Einschränkungen zugänglich
verbessert die Nutzerfreundlichkeit für alle
zeigt klares Engagement für soziale Verantwortung
sichert die eigene digitale Infrastruktur zukunftsfest ab
Fazit: Barrierefreiheit bedeutet nicht nur Compliance – sondern echten Fortschritt.
Chancen statt Risiko
Die Umsetzung des BFSG schützt Sie vor rechtlichen Risiken, etwa Bußgeldern, Abmahnungen oder Ausschluss aus Vergabeverfahren.
Noch wichtiger: Sie schaffen digitale Angebote, die breiter genutzt, schneller verstanden und leichter bedient werden können – mit positiven Effekten auf Conversion, Kundenzufriedenheit und Markenwahrnehmung.
Wer jetzt handelt, positioniert sich als verantwortungsbewusstes und modernes Unternehmen.
BFSG-Umsetzung: Fristen, Pflichten, Empfehlungen
Der gesetzliche Stichtag war der 28. Juni 2025.
Seitdem müssen alle neuen Produkte und Dienstleistungen den Anforderungen entsprechen.
Für Angebote, die bereits vor diesem Datum auf dem Markt waren, gilt eine Übergangsfrist bis 2030.
Wichtig: Je früher Barrierefreiheit mitgedacht wird, desto günstiger, nachhaltiger und einfacher ist die Umsetzung.
Jetzt starten heißt:
rechtzeitig prüfen
vorausschauend anpassen
planbar umsetzen
Wer unter das BFSG fällt
Das Gesetz gilt für alle Unternehmen, die in der EU digitale Produkte oder Dienste entwickeln, bereitstellen oder vertreiben. Dazu zählen unter anderem:
Hersteller: verantwortlich für barrierefreie Produktgestaltung
Importeure: bringen relevante Produkte auf den EU-Markt
Vertreiber: machen Produkte verfügbar oder verkaufen sie
Dienstleister: betreiben B2C-Dienste wie Websites, Apps oder Plattformen
Gibt es Ausnahmen vom BFSG?
Kleinstunternehmen mit
weniger als 10 Mitarbeitenden und
unter 2 Millionen Euro Jahresumsatz oder Bilanzsumme
sind von den dienstleistungsbezogenen Pflichten ausgenommen.
Achtung: Auch Kleinstunternehmen können mittelbar betroffen sein, etwa durch Vorgaben von Plattformen oder öffentliche Ausschreibungen. Daher wird empfohlen, freiwillig auf bewährte Barrierefreiheitsstandards zu setzen.
Diese Branchen sind besonders betroffen
Das BFSG gilt für eine Vielzahl digitaler Bereiche – unter anderem:
Online-Shops und E-Commerce Plattformen
Banking- und Finanzdienste
Telekommunikationsanbieter
E-Reader und Lesesoftware
Buchungs- und Ticket-Apps
Streaming- und Mediaportale
Verbrauchersoftware und Betriebssysteme
Digitale Endgeräte (Smartphones, Tablets, Computer, TVs)
Kassensysteme und Zahlungsterminals
SB-Terminals (z. B. Fahrkartenautomaten, Geldautomaten)
WCAG 2.2: Was technisch zählt – und was jetzt zu tun ist
Die WCAG 2.2 (Level AA) ist das technische Rückgrat des BFSG. Wer bereits nach WCAG 2.1 gearbeitet hat, sollte die neuen Anforderungen prüfen und entsprechend nachschärfen.
Zu beachten sind insbesondere:
Wahrnehmbarkeit: Inhalte klar erfassbar – auch für Screenreader
Bedienbarkeit: vollständige Tastatursteuerung ohne Einschränkungen
Verständlichkeit: klare Sprache, nachvollziehbare Navigation
Robustheit: technische Kompatibilität, insbesondere mit Assistenzsystemen
Auch responsives Design ist entscheidend – gerade für mobile Geräte oder bei starker Vergrößerung.
Zuständige Stellen und Marktüberwachung im Überblick
Die Marktüberwachung erfolgt durch die zuständigen Behörden der Bundesländer.
Zentrale Koordination übernimmt die Marktüberwachungsstelle in Magdeburg. Diese entwickelt Strategien, prüft Angebote stichprobenartig und kann bei Verstößen Sanktionen verhängen.
Hinweis: Nutzerinnen und Nutzer können Barrieren melden – und bei Untätigkeit der Behörden auch rechtlich vorgehen.
Unterstützung und Begleitung
Mehrere Stellen helfen bei der Umsetzung:
Die Bundesfachstelle für Barrierefreiheit bietet praktische Orientierungshilfen und verweist auf gültige Normen.
Die Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention dokumentiert Fortschritte und Defizite.
Die BAuA koordiniert die Umsetzung auf Bundesebene.
Die Ausgestaltung des Gesetzes erfolgte im Einvernehmen mit mehreren Bundesministerien, darunter Arbeit, Finanzen, Wirtschaft, Gesundheit und Verkehr.
Wie AccessLabs Sie unterstützen kann
Wir begleiten Sie bei der Umsetzung des BFSG – rechtssicher, effizient und zielgerichtet:
Durchführung von Barrierefreiheitsaudits
Erstellung der gesetzlich geforderten Erklärung zur Barrierefreiheit
Technische Nachrüstung nach WCAG 2.2 und EN 301 549
Tools zur Kontrastanpassung, Tastaturnavigation, Textvergrößerung
Beratung zu UX, Designsystemen und assistiver Technik
Schulungen und Awareness-Formate für Ihre Teams
auf Wunsch: Einfache Sprache, mehrsprachige Zugänglichkeit mit KI-Unterstützung
Mit AccessLabs wird aus einer gesetzlichen Pflicht ein Qualitätsmerkmal für Ihre Marke.