Barrierefreie Zukunft: Das verlangt der EAA ab 2025
Ab dem 28. Juni 2025 gilt der European Accessibility Act (EAA). Viele Unternehmen müssen dann sicherstellen, dass ihre digitalen Angebote barrierefrei nutzbar sind.
Mit unseren Tools setzen Sie die Anforderungen rechtzeitig und wirksam um.
EAA im Überblick
Ihr Weg zur EAA-Konformität
Was regelt der EAA – und warum ist er so wichtig?
Der European Accessibility Act (EAA) – offiziell die Richtlinie (EU) 2019/882 – legt europaweit verbindliche Anforderungen an die Barrierefreiheit digitaler Produkte und Dienstleistungen fest. Im Mittelpunkt stehen vier Grundsätze: Wahrnehmbarkeit, Bedienbarkeit, Verständlichkeit und Robustheit. Diese Grundsätze orientieren sich an den WCAG 2.2 (Stufe AA) und der europäischen Norm EN 301 549 für Informations- und Kommunikationstechnologien.
Der Anwendungsbereich umfasst eine Vielzahl digitaler Inhalte – darunter Webseiten, mobile Apps, PDFs, Videos, Bilder und interaktive Webangebote. Unternehmen, die solche Produkte oder Dienstleistungen für Verbraucher bereitstellen, sind verpflichtet, diese zugänglich zu gestalten.
Ziel des Gesetzes ist es, Menschen mit Behinderungen gleichberechtigten Zugang zu digitalen Angeboten zu ermöglichen und die Teilhabe an der digitalen Gesellschaft zu stärken.
Dabei geht es nicht nur um die Einhaltung rechtlicher Vorgaben, sondern auch um die Zukunftsfähigkeit digitaler Angebote. Unternehmen, die frühzeitig auf Barrierefreiheit setzen, profitieren mehrfach:
Sie erreichen Millionen potenzieller Nutzer mit Einschränkungen.
Sie verbessern die allgemeine Benutzerfreundlichkeit ihrer Angebote.
Sie signalisieren digitale Verantwortung und setzen ein Zeichen für Inklusion.
Sie schaffen nachhaltige Lösungen, die künftigen Standards gerecht werden.
Barrierefreiheit wird zum Qualitätsmerkmal – und der EAA ist ein entscheidender Schritt in diese Richtung.
BFSG, BITV und EAA im Vergleich
Digitale Barrierefreiheit wird nicht nur auf EU-Ebene geregelt, sondern auch national konkretisiert. Drei rechtliche Grundlagen greifen dabei ineinander und betreffen unterschiedliche Akteure:
European Accessibility Act (EAA)
Als EU-weite Richtlinie legt der EAA Mindeststandards für barrierefreie Produkte und Dienstleistungen fest. Er betrifft Unternehmen, die digitale Produkte oder Dienste für Endkunden in der EU anbieten.
Beispiel: Ein internationaler Streaming-Anbieter muss sicherstellen, dass seine App von Screenreadern unterstützt wird.
Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)
Dieses Gesetz setzt den EAA in deutsches Recht um. Es verpflichtet viele private Unternehmen dazu, ihre digitalen Angebote barrierefrei zu gestalten.
Beispiel: Ein deutscher Online-Shop muss seinen Checkout-Prozess so anpassen, dass auch Nutzer mit motorischen oder visuellen Einschränkungen problemlos einkaufen können.
BITV 2.0 (Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung)
Die BITV regelt die Barrierefreiheit für öffentliche Stellen in Deutschland. Sie setzt die EU-Webrichtlinie (2016/2102) um und gilt für Behörden, Hochschulen, kommunale Portale und andere öffentliche Einrichtungen.
Beispiel: Eine städtische Website muss über ausreichende Kontraste verfügen, per Tastatur steuerbar sein und mit Screenreader funktionieren.
Diese Vorschriften ergänzen sich. Zusammen schaffen sie einen verbindlichen Rahmen, der digitale Barrierefreiheit in der gesamten digitalen Infrastruktur – vom öffentlichen Auftritt bis zur privatwirtschaftlichen Anwendung – absichert.
Chancen statt Risiko
Die Anforderungen des European Accessibility Act (EAA) sind seit dem 28. Juni 2025 verbindlich. Unternehmen, die digitale Produkte oder Dienstleistungen in der EU anbieten – etwa Websites, Apps, E-Commerce-Plattformen, Bankterminals oder Selbstbedienungsautomaten – sind verpflichtet, die gesetzlichen Barrierefreiheitsstandards einzuhalten.
Wer diese Vorgaben ignoriert, riskiert Bußgelder, Marktverluste oder Reputationsschäden. Doch die Umsetzung ist mehr als nur eine formale Vorschrift: Sie ist ein echter Wettbewerbsvorteil.
Barrierefreiheit bedeutet:
Sie erreichen über 80 Millionen Menschen mit Behinderungen in der EU
Sie stärken die Nutzerfreundlichkeit für alle
Sie steigern die Kundenzufriedenheit und und verringern Kaufabbrüche
Sie zeigen Haltung – für Inklusion, Verantwortung und digitale Teilhabe
Sie vermeiden spätere Umrüstkosten und schaffen langfristige Stabilität
Wer rechtzeitig handelt, kann Prozesse strukturiert anpassen, statt hektisch reagieren zu müssen. So wird aus einer gesetzlichen Pflicht eine echte Chance, Reichweite und Vertrauen nachhaltig zu stärken.
EAA-Anforderungen verständlich erklärt
Ab dem 28. Juni 2025 gilt: Digitale Produkte und Dienstleistungen dürfen nur noch in den Verkehr gebracht werden, wenn sie den Barrierefreiheitsanforderungen des EAA entsprechen.
Wer erst spät damit beginnt, Barrierefreiheit umzusetzen, muss mit höherem Aufwand, steigenden Kosten und rechtlichen Risiken rechnen.
Deshalb gilt: Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, um Ihre digitalen Angebote zu prüfen und Schritt für Schritt an die Vorgaben anzupassen.
Eine frühzeitige Umsetzung erleichtert nicht nur den Prozess – sie verbessert auch die Qualität der Nutzererfahrung und zeigt Ihre digitale Verantwortung.
Wer unter den EAA fällt
Der European Accessibility Act betrifft viele Unternehmen in der EU – nicht nur große Konzerne, sondern grundsätzlich alle, die digitale Produkte oder Dienstleistungen für Endverbraucher anbieten. Entscheidend ist dabei nicht die Größe, sondern die Rolle im Lebenszyklus des Produkts oder der Dienstleistung.
Folgende Gruppen sind verpflichtet, Barrierefreiheit sicherzustellen:
Hersteller, die digitale Produkte oder Software entwickeln
Importeure, die diese Produkte in die EU einführen
Vertreiber, die sie auf dem Markt anbieten
Dienstleister, die digitale Services direkt an Verbraucher richten
Diese Regelung gilt unabhängig davon, ob das Unternehmen in der EU ansässig ist – maßgeblich ist, ob das Angebot für den EU-Markt bestimmt ist.
Für welche Produkte und Dienste gilt der EAA?
Der Anwendungsbereich des EAA ist breit gefasst und betrifft zahlreiche digitale Berührungspunkte im Alltag. Typische Beispiele sind:
E-Commerce-Plattformen und Online-Shops
Bank- und Finanzdienste, inkl. Online-Banking und Geldautomaten
Telekommunikationsdienste und Internetanbieter
E-Books und Lesesoftware
Apps zur Buchung von Verkehrsmitteln oder Reisen
Streaming-Dienste und audiovisuelle Mediatheken
Verbrauchersoftware und Betriebssysteme
Selbstbedienungsterminals wie Fahrkartenautomaten oder Check-in-Kioske
Ausnahme:
Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten und einem Jahresumsatz oder einer Bilanzsumme von höchstens 2 Millionen Euro sind von den dienstleistungsbezogenen Pflichten des EAA ausgenommen. Sie sind jedoch gut beraten, freiwillig barrierefreie Standards zu berücksichtigen – zum Beispiel, wenn sie mit öffentlichen Auftraggebern zusammenarbeiten oder ihre Produkte über größere Plattformen anbieten.
Wie AccessLabs Sie unterstützen kann
AccessLabs bietet Ihnen keine pauschalen Empfehlungen oder komplexen Komplettlösungen, sondern konkrete technische Werkzeuge, mit denen Sie Barrierefreiheit schrittweise und nachvollziehbar verbessern können.
Unsere Unterstützung umfasst:
Ein anpassbares Widget, das Nutzerinnen und Nutzern zahlreiche Funktionen zur Barrierereduzierung auf Ihrer Website bietet – etwa Kontrastanpassung, größere Schriftgrößen, Vorlesefunktionen und mehr.
Eine technische Analyse Ihrer Website, die typische Schwachstellen aufdeckt – etwa in Bezug auf Tastaturbedienbarkeit, Kontraste oder Struktur.
Unterstützung bei der Barrierefreiheitserklärung: Wir helfen Ihnen, gesetzlich geforderte Inhalte korrekt darzustellen, und stellen sicher, dass Nutzerfeedback barrierefrei übermittelt werden kann.
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